Joshua zum Anger
Chronyst und Herold in freyen Diensten
Stände
Die einfachste Vorstellung unterschied nur Obrigkeit und Untertanen. Dabei konnte dieselbe Person in ihren Beziehungen zu verschiedenen Mitgliedern der ständischen Gesellschaft gleichzeitig Obrigkeit und Untertan sein. Der Adlige war zum Beispiel Herr über die Bauern seiner Grundherrschaft und ebenso Untertan des Königs.
Verbreitet war die Drei Stände Ordnung, wie sie insbesondere für Frankreich charakteristisch war:
|
![]() |
Eine weitergehende Untergliederung der drei Hauptstände war in fast allen europäischen Ländern üblich. Die Position des Einzelnen hing dabei von verschiedenen Faktoren ab:
der Art des Broterwerbs also Berufsstand, Bauernstand,
der Position in einem Familienverband also Ehestand, Hausvater, Knecht, Hausgenosse
den Rechten, die der Einzelne in der städtischen Kommune also ratsfähige Bürger, Bürger, Einwohner oder der ländlichen Gemeinde hatte, Erbrichter, bäuerliches Gemeindemitglied, Häusler.
|
An der Spitze der Ständepyramide standen der König oder Kaiser bzw. bei den Geistlichen die Bischöfe und der Papst. Diese "Herren" verfügten über alle weltliche Macht, und sie verliehen als Lehnsherr das Land an die Herzöge, Fürsten und adeligen Ritter. Sie mussten sich dafür mit dem Lehnseid zur Treue gegenüber dem König verpflichten. Zu ihren Pflichten gehörte es zum Beispiel, den König in Kriegszeiten mit Soldaten zu unterstützen. Diese Adeligen wiederum aber vergaben auch Lehen an andere Adelige, die einen niedrigeren Rang hatten. Sie machten diese Ritter damit zu ihren Lehnsmännern, damit sie im Falle eines Krieges mit ihren Kämpfern, Pferden und Waffen zur Verfügung standen.
Das ständische System galt den Menschen des Mittelalters und der frühen Neuzeit als feste, von Gott gegebene Ordnung, in der jeder seinen unveränderlichen Platz hatte. Für den Adel und den dritten Stand galt, dass jeder in seinen Stand hineingeboren wurde. Ein Aufstieg war in der Regel nicht möglich. Verdienst oder Reichtum hatten nur wenig Einfluss darauf, welchem Stand man angehörte. So konnte etwa ein Bürger, der als Kaufmann zu viel Geld gekommen war, wesentlich vermögender sein als ein armer Adliger. Das ständische System ist ein statisches Gesellschaftsmodell. Nicht von ungefähr haben statisch und status, das lateinische Wort für Stand, die selbe etymologische Herkunft. In der mittelalterlichen Theorie waren den drei Hauptständen bestimmte Aufgaben zugewiesen. Der erste Stand hatte für das Seelenheil zu sorgen, der zweite Stand sollte Klerus und Volk gegen Feinde verteidigen, Aufgabe des dritten Standes war die Arbeit. Entsprechend der Stellung in der Gesellschaft hatte man sich einer standesgemäßen Lebensweise zu befleißigen. Dazu gehörte z.B. auch, dass jeder Stand bestimmten Kleidungsvorschriften unterworfen war.
Die Bauern standen auf der untersten Stufe der Gesellschaftsordnung, und sie verrichteten die eigentliche schwere Arbeit. Sie erwirtschafteten alles, wovon die Menschen, die über ihnen auf der Pyramide standen, sich ein schönes bzw. besseres Leben machen konnten. Für ihre schwere Arbeit als die Leibeigenen der adeligen Ritter blieb den Bauern selbst nur sehr wenig zum Leben übrig.
Von der Ständeeinteilung waren folgende Personengruppen ausgeschlossen und daher mit noch geringeren Rechten ausgestattet: Fremde, Personen anderer Konfessionen , unehelich Geborene, die ,,unbehauste" ländliche und städtische Unterschicht, wie Knechte, Dienstboten und Bettler, sowie Personen die einem ,,unehrlichen" Gewerbe nachgingen, wie Henker, Abdecker und Prostituierte.